Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietobjekt

Der Mieter erhält ein Schließfach mit elektronischem / mechanischem Schloss und den dazugehörigen Zahlen-PIN oder 2 Schlüsseln. Ein Fachtausch unter Mietern ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.

2. Mietzeit

Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (Mieter) zustande. Die Vertragsdauer beläuft sich auf die gewählte Mietdauer und verlängert sich stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht bis zum 30. April des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Werden die Schließfächer ab dem Monat März zur Verfügung gestellt, gilt der Mietvertrag bis Schuljahresende zuzüglich des nachfolgenden Schuljahres. Schulabgängern steht ein jederzeit außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu. Der Schulabgang ist durch die Schule schriftlich zu bestätigen.

3. Mietbetrag

Der Mietbetrag ist im Voraus fällig. Die Höhe richtet sich nach dem jeweilig gewählten Tarif. Die fällige Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug durch den Vermieter. Sollte das Schließfach vorzeitig gekündigt werden, erhält der Mieter seine überzahlte Miete auf das angegebene Konto zurück. Der Vermieter behält sich das Recht auf einen Schloss-/Pinwechsel zu Lasten des Mieters vor, bei nicht fristgerechter Zahlung der Miete und erfolgloser Mahnung. Ausstehende Forderungen werden mit dem Pfand verrechnet.

4. Sonstige Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Schließfach pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und keine gefährlichen Stoffe zu verschließen. Am Vertragsende ist das Schließfach zu leeren und zu reinigen. Für den Verlust von Schlüsseln bzw. des Zahlenschlosses haftet der Mieter – der Verlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

5. Schließfachpfand

Der Mieter leistet eine Pfandzahlung in Höhe von 35,-€. Das Pfand ist rückzahlbar binnen eines Monats nach Neubeginn des folgenden Schuljahres, welches auf die Beendigung des Mietvertrages folgt. Sofern das Schließfach per Schlüssel geöffnet wird, so ist dieser binnen 2-Wochen-Frist mit Beginn der Sommerferien zurück zu senden. Vorhängeschlösser verbleiben am Schließfach. Ausstehende Forderungen werden mit dem Schließfachpfand verrechnet.

6. Einzugsermächtigung

Der Mietbetrag und das Pfand werden von unten stehendem Konto im Lastschrift-Einzugsverfahren eingezogen. Der Mieter erteilt dem Vermieter hiermit die Einzugsermächtigung.

7. Sonstige Vereinbarungen

Die Schulleitung ist berechtigt, in Gefahrensituationen das Schließfach ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen.